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Hinweise:

Mitgliedsbeitrag:

Für die Beitragsberechnung wird das vollendete Lebensjahr zu Beginn eines Kalenderhalbjahres zugrunde gelegt. Die Beiträge werden halbjährig berechnet und zu Beginn des Halbjahres durch Abbuchung eingezogen.

Anschriften- und sonstige Änderungen:

Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung, des Familiennamens, sowie Änderungen für die Beitragsberechnung sind der Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.

Satzung:

Die Vereinssatzung liegt in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus. Mitgliedern über 18 Jahre wird auf Wunsch ein Exemplar der Vereinssatzung zugesandt.

Beendigung der Mitgliedschaft: Auszug aus Satzung § 9 Ziff. 2 lautet:

"Die Austrittserklärung erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand. Minderjährige bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Die Austrittserklärung wird nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres wirksam und muss mindestens 4 Wochen vor Ablauf dieses Zeitraumes der TSG-Geschäftsstelle, Beim Freibad 3, 72072 Tübingen, vorliegen."

Auf diese Bestimmung wird besonders hingewiesen.

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